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Freie Wähler äußern Unverständnis zum Vorgehen des
Wohnikum-Investors

Wie der Presse zu entnehmen war, lässt sich die Stadt beim 2. Bauabschnitt des Wohnikum-Projekts anwaltlich vertreten, da der Investor mit dem Bauantrag direkt an die Bauaufsicht des Kreises Offenbach herangetreten und dort scheinbar auf Wohlwollen gestoßen ist, und das ohne Beteiligung der städtischen Gremien.Die Freien Wähler Seligenstadt (FWS) waren zuletzt im Sommer 2020 zu einem konstruktiven Gespräch bei den Vertretern des Vereins Wohnikum. Bei der Begehung des 1. Abschnitts wurde festgestellt, dass das Projekt des Mehrgenerationenwohnens noch sehr jung ist und es noch weiterer Fortschritte bedarf, um abschließend beurteilen zu können, ob es im Sinne der damaligen Beschlüsse vom Februar 2013 auch tatsächlich umgesetzt wird.

„Allen Beteiligten ist außerdem der Passus im Bebauungsplan bekannt, dass der 2. Bauabschnitt nur dann angegangen werden darf, wenn ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Nutzung der neuen Fläche vorliegt“, so FWS-Chef Jürgen Kraft.

Da es an diesem Beschluss mangelt, kann unserer Meinung nach auch keine Genehmigung seitens des Kreisbauamtes erfolgen. Alles andere wäre eine grobe Missachtung des Willens der städtischen Gremien, die sich das damalige Vorgehen alles andere als einfach gemacht haben, um das Mehrgenerationenwohnen dort zu ermöglichen. Das Vorpreschen des Investors in dieser Sache ist in keinster Weise nachvollziehbar oder gar zu billigen.

FWS-Fraktionsvize Matthias Rupp: „Wir begrüßen deshalb das frühzeitige Einschalten eines Rechtsbeistandes in dieser Sache, denn ohne Einverständnis bzw. einen erneuten Beschluss durch die städtischen Gremien kann und darf es auf dem neuen Teilabschnitt keine weiteren Bauten geben.“ 

FWS-Pressesprecher Hagen Oftring ergänzt: „Dass ein Investor Interesse daran hat, so schnell als möglich das Vorhaben umzusetzen, liegt auf der Hand. Das darf aber nicht dazu führen, dass die gewählten Vertreter der Bürgerschaft übergangen werden und die vorhandenen Vorgaben des Bebauungsplans ignoriert werden“.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Genehmigungsbehörde des Kreises Offenbach die Investoren aufgrund des vorhandenen Drucks auf dem Wohnungsmarkt immer mehr bevorzugt und sich auch über das fehlende Einverständnis der Stadt hinwegsetzt.

Die Freien Wähler Seligenstadt sehen jedenfalls dieses Vorgehen weiterhin kritisch und wünschen sich eine offene Diskussion mit dem Kreis Offenbach, denn sonst wird das nicht das letzte Bauvorhaben sein, bei denen Anwälte das letzte Wort haben.

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